Förderprogramm für LKW-Reifen "DE-Minimis" – alle Infos (2019)

Wer kann De-Minimis beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die Güterverkehr durchführen (§1 GüKG) und zum 01.12.2018 "Eigentümer/in oder Halter/in von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen sind."

Schwere Nutzfahrzeuge im Sinne De-Minimis sind für den Güterverkehr bestimmte Nutzfahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von mindestens 7,5t. (Nähere Informationen z.B. über die Abrechnung von De-Minimis im Falle einer Konzernstruktur finden Sie auf: www.bag.bund.de)

Was wird gefördert?

Den vollständigen Förderkatalog  mit allen Maßnahmen von 1.1 bis 3.5 finden Sie unter:
www.bag.bund.de .

Auf Reifen bezogen gelten Folgende Regelungen:

Maßnahme 1.3 und 1.9

1.3: "Förderung des Kaufes, Miete und Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug." Dies bezieht sich auf direkt am Fahrzeug verbaute Produkte, deren Verwendung der Sicherheit dient und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen.

1.9: "Kauf, Miete und Leasing/Ersatzbeschaffung von lärm-/geräuscharmen, rollwiderstandsoptimierten und runderneuerten Reifen."

Hierzu zählen neue oder gebrachte Reifen, welche die Richtlinien der EU in Rollwiderstand und Geräuschentwicklung überfüllen. Genauer formuliert bezieht sich dies auf alle Reifen welche mit einer Schallwelle gekennzeichnet wurden, oder eine Effizienzklasse von A bis C aufweisen.

Wie wird gefördert?

Anträge sind grundsätzlich über das eService-Portal des BAG zu übermitteln.

Die Antragsfrist beginnt am 7 Januar 2019 und endet am 30. September 2019. Es können bis zu fünf Anträge pro Jahr gestellt werden (1 Erstantrag + 4 Folgeanträge).

Der Fördersatz ermittelt sich aus der Anzahl der angegebenen Nutzfahrzeuge und beträgt maximal 33.000€. Anträge können nach zwei Optionen gestellt werden:

  1. Entweder es wird direkt die Zuwendung in voller Höhe beantragt, oder
  2. es wird ein geringerer Betrag beantragt und der Restbetrag auf die möglichen Folgeanträge verteilt.

Förderfähigkeit von Reifen

Die Förderfähigkeit (Auszahlung) beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dies bedeutet, dass sich alle sich alle folgenden prozentualen Angaben auf 80% der Kaufpreise eines Reifens beziehen.

Förderung nach Maßnahme 1.3:

Alle nicht angetriebenen Achsen mit M+S Markierung und einer DOT bis einschließlich 31.12.2017 werden mit 100% gefördert.

Nicht angetriebene Achsen mit der 3PMFS Markierung (Schneeflocke) werden mit 100% gefördert.

Dies gilt für den Kauf / die Miete / das Leasing von neuen, gebrauchten oder runderneuerten Reifen.

Förderung nach Maßnahme 1.9:

Alle nicht angetriebenen Achsen ohne 3PMFS Markierung sowie alle nicht angetriebenen Achsen mit M+S Markierung mit einer DOT nach 31.12.2017, sowie alle Antriebsachsen werden nach Maßnahme 1.9 über die Werte des Energielabel und des Abrollgeräusches gefördert. Dies gilt für alle gekauften / gemieteten / geleasten Neu- oder Gebrauchtreifen.

Die Förderung nach Labelwerten ergibt sich wie folgt:

  • Energielabel A + 1 Schallwelle = 80%
  • Energielabel B + 1 Schallwelle = 70%
  • Energielabel C + 1 Schallwelle = 60 %
  • Energielabel A + 2/3 Schallwellen = 50%
  • Energielabel B + 2/3 Schallwellen = 40%
  • Energielabel C + 2/3 Schallwellen = 30 %
  • Runderneuerte Reifen in der Förderung nach 1.9 werden grundsätzlich mit 50% gefördert.

Weitere Informationen rund um das Thema De-Minimis finden Sie unter: www.bag.bund.de

Kunden-Login


Sie sind Privatkunde?

Wenn Sie Reifen für Ihr Fahrzeug online kaufen wollen, dann klicken Sie bitte HIER.


Noch kein Kunde?

Jetzt kostenlos registrieren

Der kostenlose Autoreifenonline.de Newsletter!

Produktneuheiten und Empfehlungen aus dem Gesamtsortiment

Top-Angebote und exklusive Vorteile sichern



© 2001-2024 Delticom AG - autoreifenonline.de - 26.04.2024 00:06