Winterreifen-Regelung ab 2018 in Deutschland

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. März 2017 die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (hier § 2 Abs. 3a StVO, § 36 Abs. 4 und 4a StVZO) beschlossen. Sie wurde am 31. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 01. Juni 2017 in Kraft. Diese Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen bzw. Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten "situativen Winterreifenpflicht".

Winterreifenpflicht überarbeitet

Situation bis 2017 - Es ist zwar eine Definition vorhanden, was winterliche Straßenverhältnisse sind:

  • Glatteis,
  • Schneeglätte,
  • Schneematsch,
  • Eisglätte oder
  • Reifglätte.

Jedoch stellte das keine klare gesetzliche Regelung dar, was ein Winterreifen (spezielle wintertaugliche Bereifung) ist. Anerkannt waren somit Reifen mit M+S Bezeichnung sowie Alpine-Symbol (Bergpiktogram + Schneeflocke).

Situation ab 01.01.2018 (DOT 0118) - Nach wie vor ist die Definition unverändert vorhanden, was winterliche Straßenverhältnisse sind (=> Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte). Zusätzlich gibt es nunmehr ganz konkrete Angaben, was ein "Winterreifen" ist.

Diese Angaben besagen, dass eine wintertaugliche Bereifung ganz konkrete, in der UN/ECE Regelung Nr. 117 festgelegte Prüfkriterien erfüllen muss, um als "Winterreifen i.S.d. StVZO" eingestuft werden zu können.

Winterreifen sind dementsprechend also nur noch solche PKW-, LLKW- und LKW-Neureifen, runderneuerte oder gebrauchte Reifen, für die eine entsprechende Typgenehmigung nach UN/ECE R-117 vorliegt. Zu erkennen sind diese Reifen an dem zusätzlichen Schneeflockensymbol (=> 3PMSF, Three Peak Mountain Snow Flake, Alpine-Symbol, Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Seitenwand eines Reifens.

Winterreifenpflicht: M+S und 3PMSF-Symbol

Grund für die Gesetzesänderung

Der deutsche Gesetzgeber möchte Transparenz und Sicherheit für Verbraucher schaffen, sowie die Verkehrssicherheit erhöhen, indem er definiert, wonach sich ein Winterreifen bemisst. Nämlich an dem gesetzlich vereinheitlichen und europäischen Prüfverfahren UN/ECE R-117, welches insbesondere einen vergleichenden Bremstest auf Schnee mit Mindestvorgaben vorsieht. Von der bisherigen Einbeziehung der teils durch Hersteller selbst vorgegebenen und uneinheitlichen Mess- und Prüfverfahren für M+S Reifen wird hiermit Abstand genommen.

Wichtiges für die Praxis der Winterreifen-Regelung

Die gesetzlich geregelte "situative Winterreifenpflicht" gilt für alle Fahrzeuge, einschließlich ausländische, die deutsche Straßen nutzen. Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und M1G (Pkws, SUVs, Vans, Geländefahrzeuge, Wohnmobile und Busse mit bis zu acht Sitzplätzen) sowie der Klasse N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung - Llkw - mit bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse) sind jetzt ebenfalls auf allen Achspositionen mit Winterreifen zu bestücken.

Ausnahmen von der Winterreifen-Regelung

  • Anhänger,
  • einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder),
  • Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge,
  • Einsatzfahrzeuge (Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zolldienst), sofern für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine wintertauglichen Reifen verfügbar sind.

Sorgfaltspflicht mit aufgenommen

Es wurde eine besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht für das Fahren ohne "Winterreifen" bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte in die StVO mit aufgenommen. In der Praxis bedeutet das, dass der Fahrer in diesen Fällen vor Antritt der Fahrt prüfen muss, ob es tatsächlich erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, weil z. B. das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.

Zusätzlich muss der Fahrer in diesen Fällen während der Fahrt einen Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen von mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern einhalten (halber Tachowert) und darf nicht schneller als 50 km/h fahren.

Übergangsvorschriften 2018 bis 2024

Für bis zum 31. Dezember 2017 produzierte Reifen (bis DOT 5217), die ausschließlich mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, wird eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024 gewährt. Das heißt, ausschließlich mit dem M+S-Symbol gekennzeichnete Reifen, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, dürfen in Deutschland noch bis zum 30.09.2024 als Winterreifen gefahren werden.

Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 (Busse und LKW ab 5 t zulässigem Gesamtgewicht) sind ab jetzt nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern spätestens ab 01. Juli 2020 auch auf den gelenkten Vorderachsen mit den in der UN/ECE R-117 definierten Winterreifen auszurüsten.

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht

Bei Nichteinhaltung der beschriebenen Regelungen droht jetzt nicht nur dem Fahrzeugführer ein Bußgeld von 60 EUR (bei besonders harten Umständen sogar 80-120 EUR) + 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrbundesamts in Flensburg, sondern auch der Fahrzeughalter (z. B. Mietwagenfirmen, Fuhrparkleiter, etc.) hat mit einem Bußgeld in Höhe von 75 € + 1 Punkt zu rechnen.

EU-weite Standards/Festlegungen

Es gibt EU-weit keine festgelegten Standards in Bezug auf die Winterreifen(-pflicht). Es bleibt dem nationalen Gesetzgeber überlassen, wie er das Verkehrsgeschehen in seinem Land bzw. auf seinen Straßen regelt.

 

Übersicht Fahrzeugklassen

Kunden-Login


Sie sind Privatkunde?

Wenn Sie Reifen für Ihr Fahrzeug online kaufen wollen, dann klicken Sie bitte HIER.


Noch kein Kunde?

Jetzt kostenlos registrieren

Der kostenlose Autoreifenonline.de Newsletter!

Produktneuheiten und Empfehlungen aus dem Gesamtsortiment

Top-Angebote und exklusive Vorteile sichern



© 2001-2024 Delticom AG - autoreifenonline.de - 19.03.2024 00:10